Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Für KFZ-Glasarbeiten der Fa. AutoglasXpress, Siemensstraße 9a, 52525 Heinsberg (nachfolgend AutoglasXpress genannt)

 

  1. Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen, Montagearbeiten und Reparaturarbeiten von AutoglasXpress erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen, die der Kunden durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AutoglasXpress diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

 

  1. Vertragsabschluss

Die Angebote von AutoglasXpress sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AutoglasXpress oder die Erbringung der Leistung durch AutoglasXpress zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

 

  1. Leistungsfristen und Termine

Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von AutoglasXpress ausdrücklich bestätigt worden sind. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Abnahme der Arbeiten

Der Kunde ist zur Abnahme der Arbeiten verpflichtet, sobald AutoglasXpress ihm deren Beendigung mitgeteilt hat. Nimmt der Kunde das reparierte KFZ ohne Vorbehalte zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am KFZ – ausgenommen an der durch AutoglasXpress reparierten oder ersetzten Scheibe – ausgeschlossen.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von AutoglasXpress incl. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn AutoglasXpress über den Betrag verfügen kann. Sofern der Kunde zur Regulierung der Rechnung über seine KFZ-Versicherung eine Abtretungserklärung unterzeichnet, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass für das betroffene KFZ eine Versicherung in entsprechendem Umfang ohne Werkstattbindung besteht und er eine direkte Abrechnung der Arbeiten von AutoglasXpress an seine KFZ-Versicherung wünscht. Lehnt in diesem Fall die Versicherung eine Regulierung der Rechnung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen ab (z.B. falsche Angaben des Kunden, Nichtdeckung wegen Versäumnissen des Kunden etc.) oder besteht keine entsprechende Versicherung für das betroffene KFZ, so verliert die Abtretungserklärung mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit und der Kunde ist uneingeschränkt zahlungspflichtig gegenüber AutoglasXpress. Sofern der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist und die KFZ-Versicherung die Mehrwertsteuer aus der Rechnung nicht erstattet, erfolgt die Berechnung der MwSt. direkt an den Kunden.

 

  1. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

AutoglasXpress gewährleitet, dass ihre Leistungen bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Mängel sind AutoglasXpress unmittelbar, spätestens jedoch binnen einer Woche nach deren Bekanntwerden mitzuteilen. Bei jeder Mängelrüge steht AutoglasXpress das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung zu. Der Kunde wird AutoglasXpress die für die Nacherfüllung notwenige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Verjährungsfrist der Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab der Ablieferung der Leistung an den Kunden. Die Verjährungsfrist nach §479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

 

  1. Gewährleistung und Reparaturen

AutoglasXpress gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbundglasreparatur der Versuch ist, eine kaputte Scheibe zu reparieren, um den im Regelfall notwenigen Austausch zu vermeiden. Im Falle der Reparatur von Fahrzeugglas besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während/infolge der Reparatur das beschädigte Glas weiter reißt. Sollte der Reparaturversuch nicht erfolgreich sein und ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so hat der Kunde die Kosten für den Austausch zu tragen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden.

 

  1. Haftung und Schadenersatz

AutoglasXpress haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. AutoglasXpress haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

 

  1. Garantiebedingungen

AutoglasXpress gewährt dem Kunden auf die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung (Haltbarkeitsmängel) eine Garantie von zehn Jahren. Die Garantie wird nur dem Auftraggeber gewährt und ist nicht übertragbar. Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen. AutoglasXpress trägt die Kosten der Nachbesserung von Haltbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur dreifachen Höhe des dem Kunden ursprünglich für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrages. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußere Einflüsse (z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel) entstehen und von AutoglasXpress nicht zu vertreten sind.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zur Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Sperrung oder Löschung seiner persönlichen Daten.

 

  1. Widerrufsrecht / Belehrung

Der Kunde wird darüber belehrt, dass er bei einem Auftrag zum KFZ-Scheibenaustausch ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB hat. Das Widerrufsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.